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Dienstleister, die von der Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG profitieren wollen, haben häufig nicht bei den Behörden nachgefragt, ob ihre Tätigkeiten von der genannten Richtlinie erfasst seien oder davon ausgenommen seien, sondern verließen sich auf eigene Einschätzungen. Das führte dazu, dass bestimmte Ausnahmen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt werden. Außerdem wurden einige Ausnahmen offenbar von Zahlungsdienstleistern zum Anlass genommen, ihre Geschäftsmodelle so umzugestalten, dass die angebotenen Zahlungstätigkeiten nicht in den Anwendungsbereich jener Richtlinie fielen. Das kann zu erhöhten Risiken für Zahlungsdienstnutzer und zu unterschiedlichen Bedingungen für Zahlungsdienstleister im Binnenmarkt führen. Die Dienstleister sollten daher verpflichtet sein, den zuständigen Behörden einschlägige Tätigkeiten zu melden, damit diese beurteilen können, ob die Anforderungen der jeweiligen Bestimmungen erfüllt sind und gewährleistet ist, dass die Vorschriften im gesamten Binnenmarkt einheitlich ausgelegt werden. Insbesondere sollte für alle Ausnahmen, die auf der Einhaltung eines Schwellenwerts beruhen, ein Meldeverfahren vorgesehen sein, um die Einhaltung der besonderen Anforderungen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist es wichtig, eine Vorschrift für potenzielle Zahlungsdienstleister aufzunehmen, wonach diese den zuständigen Behörden ihre Tätigkeiten melden…
Die Ausnahme für Zahlungsvorgänge, die über einen Handelsagenten im Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers durchgeführt werden, vom Anwendungsbereich der…
Es ist erforderlich sicherzustellen, dass Abweichungen von den Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit nur in den Bereichen zulässig sind, für die…
Es ist angezeigt, von der vollständigen Anwendung der Richtlinie nur diejenigen Dienstleistungen auszuschließen, die von begrenztem grenzüberschreitenden…
In dieser Richtlinie sollten die Informationspflichten der Zahlungsdienstleister gegenüber den Zahlungsdienstnutzern festgelegt werden, damit Letztere ein…
Zahlungsdienste wurden vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG ausgenommen, die von Aufstellern von Geldausgabeautomaten unabhängig von kontoführenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.