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Darüber hinaus ist es wichtig, eine Vorschrift für potenzielle Zahlungsdienstleister aufzunehmen, wonach diese den zuständigen Behörden ihre Tätigkeiten melden müssen, die sie im Rahmen eines begrenzten Netzes auf der Grundlage der Kriterien dieser Richtlinie erbringen, sofern der Wert der entsprechenden Zahlungsvorgänge einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob die gemeldeten Tätigkeiten als Tätigkeiten innerhalb eines begrenzten Netzes betrachtet werden können.
In den Fällen nach Absatz 5 meldet der kontoführende Zahlungsdienstleister der zuständigen Behörde unverzüglich den Vorfall im Zusammenhang mit dem…
Die Mitgliedstaaten verpflichten Dienstleister, die eine der Tätigkeiten nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i und ii oder beide Tätigkeiten ausüben, wobei der…
Dienstleister, die von der Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG profitieren wollen, haben häufig nicht bei den Behörden nachgefragt, ob ihre…
Um die Risiken oder Folgen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gering zu halten, sollte der Zahlungsdienstnutzer den…
Aus den Rückmeldungen des Marktes ergibt sich, dass die unter die Ausnahme für begrenzte Netze fallenden Zahlungen häufig beträchtliche Volumen und Werte…
Zahlungsdienstleister sind für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Diese Maßnahmen müssen den jeweiligen Sicherheitsrisiken angemessen sein. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.