Erwägungsgrund 37 32015L2366
Es sollte vorgesehen werden, dass Gelder der Zahlungsdienstnutzer von den Geldern des Zahlungsinstituts getrennt sind. Schutzanforderungen sind erforderlich, wenn ein Zahlungsinstitut Zahlungsdienstnutzergelder hält. Wickelt dasselbe Zahlungsinstitut einen Zahlungsvorgang sowohl für den Zahler als auch den Zahlungsempfänger ab und wird dem Zahler ein Kreditrahmen eingeräumt, könnte es angebracht sein, die Gelder zugunsten des Zahlungsempfängers abzusichern, sobald sie die Forderung des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsinstitut darstellen. Auch sollten die Zahlungsinstitute wirksamen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterworfen werden.