Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte festgelegt werden, welche Kategorien von Zahlungsdienstleistern die Erlaubnis zur unionsweiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten können, nämlich Kreditinstitute, die Einlagen von Nutzern entgegennehmen, die für Zahlungsvorgänge verwendet werden können und die weiterhin den in der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen sollten, E-Geld-Institute, die E-Geld ausgeben, das für Zahlungsvorgänge verwendet werden kann und die weiterhin den in der Richtlinie 2009/110/EG festgelegten aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen sollten, sowie Zahlungsinstitute und Postscheckämter, die nach nationalem Recht zur Erbringung dieser Dienste berechtigt sind. Die Anwendung dieses Rechtsrahmens sollte auf Dienstleister beschränkt sein, die gemäß der vorliegenden Richtlinie Zahlungsdienste hauptberuflich oder gewerblich erbringen.
Mit der Richtlinie 2007/64/EG wurden aufsichtsrechtliche Bestimmungen festgelegt, mit denen eine einheitliche Zulassung für alle Zahlungsdienstleister, die…
Aus aufsichtsrechtlichen Gründen sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass nur ordnungsgemäß zugelassene oder gemäß dieser Richtlinie unter eine…
Es sollte sichergestellt werden, dass es zwischen zugelassenen Zahlungsinstituten und Kreditinstituten zu keinerlei Diskriminierung kommt, sodass alle im…
Diese Richtlinie legt Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeit der Ausgabe von E-Geld fest, wobei die Mitgliedstaaten die folgenden Kategorien von…
Diese Richtlinie sollte die Gewährung von Krediten durch Zahlungsinstitute, und zwar die Einräumung von Kreditrahmen und die Ausgabe von Kreditkarten, nur in…
Mit der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt wurde ein moderner und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.