Erwägungsgrund 1 32015L2436
Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung der Richtlinie.
Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung der Richtlinie.