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Die für die Identifizierung eines Zuwiderhandelnden verwendeten Daten sind personenbezogene Daten. Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die zur Anwendung dieser Richtlinie erforderliche Datenverarbeitung Anwendung finden. Unbeschadet der Verfahrensanforderungen für Widerspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren des betreffenden Mitgliedstaats sollte die betroffene Person daher bei Übermittlung des Deliktsbescheids über das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie das Recht auf deren Berichtigung bzw. Löschung und die für diese Daten geltende gesetzliche maximale Speicherungsfrist hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang sollte die betroffene Person darüber hinaus ebenfalls das Recht auf die Berichtigung unzutreffender personenbezogener Daten oder die unverzügliche Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten haben.
Bestimmte in einzelstaatlichen elektronischen Registern enthaltene Daten über Verstöße und Sanktionen sind personenbezogen. Die Mitgliedstaaten sollten daher…
Im Rahmen des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie deren Verwendung und Weiterleitung ist es angebracht, die Anforderungen der Richtlinie 95/46/EG des…
Die Verarbeitung von Informationen über unter diese Richtlinie fallende Streitigkeiten sollte mit den Regelungen zum Schutz persönlicher Daten vereinbar sein,…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Das Erbringen von Zahlungsdiensten durch den Zahlungsdienstleister kann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen. Die Richtlinie 95/46/EG des…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.