Erwägungsgrund 61 32015L0849
Technische Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen sollten unionsweit eine konsequente Harmonisierung und einen angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Da die Europäischen Aufsichtsbehörden über hochspezialisierte Fachkräfte verfügen, wäre es sinnvoll und angemessen, ihnen die Aufgabe zu übertragen, für technische Regulierungsstandards, die keine politischen Entscheidungen erfordern, Entwürfe zur Vorlage an die Kommission auszuarbeiten.