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Im Rahmen der Prüm-Beschlüsse unterliegt die Verarbeitung von Fahrzeugzulassungsdaten, die personenbezogene Daten enthalten, den spezifischen Datenschutzbestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI. Diesbezüglich ist es den Mitgliedstaaten möglich, die betreffenden spezifischen Bestimmungen auf die für die Zwecke dieser Richtlinie verarbeiteten personenbezogenen Daten anzuwenden, wenn sie sicherstellen, dass die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit allen von dieser Richtlinie abgedeckten Delikten den zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG erlassenen nationalen Vorschriften entspricht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der oder zur Ausübung der Überwachungsbefugnisse, einschließlich Ermittlungsbefugnissen, gemäß dieser…
Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nach nationalem Recht erlassenen Bestimmungen zur Umsetzung der Artikel 21 und 22 des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Die Mitgliedstaaten sollten einander das Recht auf Zugang zu ihren Fahrzeugzulassungsdaten gewähren, um den Informationsaustausch zu verbessern und die…
Besondere Bestimmungen, die in vor Erlass dieser Richtlinie im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten sowohl im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.