Erwägungsgrund 16 32024R0982
Die Identifizierung von Straftätern ist für eine erfolgreiche strafrechtliche Ermittlung und Strafverfolgung von entscheidender Bedeutung. Die automatisierte Abfrage von nach nationalem Recht erfassten Gesichtsbildern von Personen, die der Begehung einer Straftat verdächtigt werden oder wegen einer Straftat verurteilt wurden, oder — sofern dies nach dem nationalen Recht des ersuchten Mitgliedstaats zulässig ist — von Opfern, die im Einklang mit dem nationalen Recht erhoben wurden, könnte zusätzliche Informationen für die erfolgreiche Identifizierung von Straftätern und Bekämpfung von Kriminalität liefern. Angesichts der Sensibilität der betreffenden Daten sollte es nur möglich sein, automatisierte Abfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer Straftat durchzuführen, die nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr bedroht ist.