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Die Finanzverfahren sollten für Krisensituationen vereinfacht werden. In Anbetracht der Besonderheiten derartiger Situationen, wie der Notwendigkeit einer schnellen, eine beträchtliche Anzahl von Bürgern betreffenden Reaktion, sollte keine Rückzahlungsverpflichtung erforderlich sein, damit der Hilfe leistende Mitgliedstaat die Erstattung durch den/die Mitgliedstaat/en, dessen/deren Staatsangehörigkeit die nicht vertretenen Bürger besitzen, ersuchen kann und diese auch erhält. Die Mitgliedstaaten, dessen Staatsangehörigkeit die nicht vertretenen Bürger besitzen, sollten dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat bzw. den Hilfe leistenden Mitgliedstaaten die angefallenen Kosten erstatten. Die Entscheidung, ob und wie die angefallenen Kosten erstattet werden müssen, sollte dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat bzw. den Hilfe leistenden Mitgliedstaaten überlassen werden. Der Hilfe leistende Mitgliedstaat und der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der nicht vertretene Bürger besitzt, sollten die Möglichkeit haben, innerhalb bestimmter Fristen, detaillierte Vereinbarungen betreffend die Rückzahlung zu treffen. In einem Krisenfall, der negative Auswirkungen auf eine große Anzahl von Unionsbürgern hat oder haben kann, könnten die Kosten — falls der Hilfe leistende Mitgliedstaat dies beantragt — durch die Mitgliedstaaten, dessen Staatsangehörigkeit die nicht vertretenen Bürger besitzen, anteilsmäßig erstattet werden, indem die angefallenen Kosten durch die Anzahl der unterstützten Bürger geteilt werden.
In Krisensituationen stellt der Hilfe leistende Mitgliedstaat die Ersuchen auf Erstattung der Kosten für die Unterstützung eines nicht vertretenen Bürgers beim…
Der Hilfe leistende Mitgliedstaat kann die Erstattung der Kosten gemäß Absatz 1 unter Verwendung des Standardformulars in Anhang II von dem Mitgliedstaat…
Diese Richtlinie sollte die Aufteilung der anfallenden Kosten und die Erstattungen sicherstellen. Ist die Gewährung des konsularischen Schutzes für einen nicht…
Gegenseitige Solidarität und Zusammenarbeit schließen auch finanzielle Aspekte ein. Diejenigen Mitgliedstaaten, die ihren eigenen Bürgern konsularischen Schutz…
Der einem nicht vertretenen Bürger gewährte konsularische Schutz bei Festnahme oder Inhaftierung kann je nach den Umständen des Einzelfalls mit ungewöhnlich…
Eine klare Aufgabenteilung zwischen vertretenen und nicht vertretenen Mitgliedstaaten und den Delegationen der Union ist für eine angemessene Krisenvorsorge und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.