Erwägungsgrund 9 32024R1359
Diese Verordnung sieht keine Ausnahmen von den Vorschriften und Garantien, auch in Bezug auf materielle Aufnahmebedingungen, gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1346 vor. Ein Mitgliedstaat in einer Krisensituation sollte zusätzliche und ausreichende personelle und materielle Ressourcen bereitstellen, um seinen Verpflichtungen gemäß der genannten Richtlinie nachkommen zu können.