Erwägungsgrund 1 32014L0065
Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach wesentlich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.