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Am 19. August 2014 stellte Akzo Nobel Industrial Chemicals BV einen Antrag auf Änderung des Rückstandshöchstgehalts (RHG) von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel in entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen, insbesondere Kollagen und Kollagenderivaten, von 0,009 mg/kg auf 3 mg/kg sowie auf eine neue Verwendung für die Extraktion von Proteinerzeugnissen zur Gewinnung von Gelatine mit einem RHG von 0,009 mg/kg. Dieser Antrag wurde anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Entfernung von Fett aus tierischen Proteinrohstoffen zuzulassen,…
In Teil II des Anhangs I der Richtlinie 2009/32/EG erhält der Eintrag zu Dimethylether folgende Fassung: „Dimethylether Herstellung von entfetteten tierischen…
Die Richtlinie 2009/32/EG betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet…
Anhang I der Richtlinie 2009/32/EG wird wie folgt geändert: 1. In Teil II wird folgende Zeile hinzugefügt: „Dimethylether Herstellung von entfetteten tierischen…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTEL, DIE BEI DER BEARBEITUNG VON ROHSTOFFEN, LEBENSMITTELN,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.