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Der Fortschritt und die Innovationstätigkeit auf technischem Gebiet führten in den vergangenen Jahren zur Entwicklung von Aerosolpackungen mit innovativen nicht entzündbaren Treibgasen, bei denen es sich hauptsächlich um verdichtete Gase wie Stickstoff, Druckluft oder Kohlendioxid handelt. Allerdings wird die Entwicklung von Aerosolpackungen mit nicht entzündbaren Treibgasen durch den derzeit in der Richtlinie 75/324/EWG festgelegten höchsten zulässigen Druck von Aerosolpackungen eingeschränkt, da sich dieser negativ auf die Sprüheffizienz derartiger Aerosolpackungen während ihrer gesamten Lebensdauer auswirkt. Konkret führt der Druckabfall bei der Verwendung derartiger Aerosolpackungen zu einer weniger effizienten Abgabe des Inhalts und zu einer spürbaren Verschlechterung der Leistung.
Die Anhebung des zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas würde für die Hersteller mehr Auswahl bedeuten und damit den…
Bei den meisten umweltfreundlichen und nicht brennbaren Treibmitteln handelt es sich um komprimierte Gase. Bei Aerosolpackungen mit komprimiertem Gas als…
Durch die Richtlinie 2008/47/EG der Kommission wurde der höchste zulässige Druck von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas von 12 auf 13,2 bar,…
Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen…
Nummer 3.1.2 erhält folgende Fassung: „3.1.2 Bei 50 °C darf der Druck der Aerosolverpackung — je nach dem Inhalt an Gasen in der Aerosolverpackung — die in der…
Da die Anhebung des höchsten zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit nicht entzündbaren Treibgasen keinerlei neue Verpflichtungen für die Hersteller mit sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.