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Die Anhebung des zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas würde für die Hersteller mehr Auswahl bedeuten und damit den Einsatz derartiger Aerosolpackungen für weitere Anwendungen ermöglichen. Sie würde es damit erlauben, von entzündbaren möglichst auf nicht entzündbare Treibgase umzusteigen, was wiederum die Effizienz und die Umweltleistung von Aerosolpackungen steigern und gleichzeitig die Einhaltung der derzeit in der Richtlinie 75/324/EWG festgelegten Sicherheitsniveaus garantieren würde.
Durch die Richtlinie 2008/47/EG der Kommission wurde der höchste zulässige Druck von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas von 12 auf 13,2 bar,…
Der Fortschritt und die Innovationstätigkeit auf technischem Gebiet führten in den vergangenen Jahren zur Entwicklung von Aerosolpackungen mit innovativen nicht…
Da die Anhebung des höchsten zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit nicht entzündbaren Treibgasen keinerlei neue Verpflichtungen für die Hersteller mit sich…
Bei den meisten umweltfreundlichen und nicht brennbaren Treibmitteln handelt es sich um komprimierte Gase. Bei Aerosolpackungen mit komprimiertem Gas als…
Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen…
Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erzielen und die spezifischen Merkmale von Aerosolpackungen zu berücksichtigen, sollten die neuen Kriterien für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.