Erwägungsgrund 33 32019L0882
Diese Richtlinie sollte sich auch auf Websites, die auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Anwendungen, die von Betreibern von Personenverkehrsdiensten im Rahmen dieser Richtlinie oder in ihrem Auftrag entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, elektronische Ticketdienste, elektronische Tickets und interaktive Selbstbedienungsterminals erstrecken.