Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um Innovation bezüglich der Messung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen nicht zu behindern, und sofern die Vergleichbarkeit der Daten in der Union dadurch nicht behindert wird, sollten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der von der Kommission festgelegten Überwachungsmethode fortgeschrittenere Überwachungstechnologien verwenden können.
Im Rahmen der Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union sollte der Einsatz moderner und wirksamer Technologien gefördert werden. Die…
Die durch die Kommission festgelegte Überwachungsmethode sollte transparent, übertragbar, vergleichbar und reproduzierbar sein. Die Reproduzierbarkeit der…
Für die Zwecke der Überwachung und Berichterstattung gemäß Artikel 8 erleichtert die Kommission die Zusammenarbeit auf Unionsebene der Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten überwachen periodisch, inwieweit Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4…
Die Konformität mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen sollte periodisch überwacht werden. Eine harmonisierte…
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.