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Um das systematische Einleiten von Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten Bestimmungen vorgesehen werden für das Recht auf Inanspruchnahme eines angemessenen und wirksamen Verfahrens zur Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dieser Richtlinie. Dies berührt nicht das in Artikel 47 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Das genannte Verfahren sollte das Recht auf Einlegen einer Beschwerde bei einer beliebigen bestehenden nationalen Behörde enthalten, die für Entscheidungen über solche Beschwerden zuständig ist.
Jede betroffene Person sollte das Recht haben, bei einer einzigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzureichen und gemäß Artikel 47 der Charta einen wirksamen…
Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht auf ein unparteiisches Gericht gehören zu den durch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Nach Artikel 47 der Charta haben die betroffenen Parteien das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Maßnahmen, die sie…
Die vorliegende Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden…
Um die Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG zu erleichtern und ihre wirksamere Anwendung in der Praxis sicherzustellen, sollten wirksame Beschwerdemechanismen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.