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Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung ausgelagerter Tätigkeiten, einschließlich eines weiteren Outsourcing müssen die zuständigen Behörden Zugang zu allen relevanten Daten haben, die sich im Besitz der Dienstleister befinden, an die diese Tätigkeiten ausgelagert wurden, — unabhängig davon, ob der betreffende Dienstleister der Regulierung unterliegt oder nicht — und das Recht haben, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Um Marktentwicklungen Rechnung zu tragen und die dauerhafte Einhaltung der Bedingungen für eine Outsourcing sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, bei den EbAV und den Dienstleistern Informationen über alle ausgelagerten Tätigkeiten anzufordern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden befugt sind, jederzeit von den EbAV und den Dienstleistern Informationen über ausgelagerte…
die Beziehungen zwischen der EbAV und anderen Unternehmen oder zwischen verschiedenen EbAV bei Outsourcing von Schlüsselfunktionen oder anderen Tätigkeiten auf…
die Wertpapierfirma, ihre Abschlussprüfer und die jeweils zuständigen Behörden müssen tatsächlich Zugang zu den mit den ausgelagerten Tätigkeiten…
Der Dienstleister arbeitet in Bezug auf die ausgelagerten Tätigkeiten mit der jeweils zuständigen Behörde zusammen, der Administrator und die jeweils zuständige…
Um eine wirksame Beaufsichtigung outgesourcter Funktionen oder Tätigkeiten sicherzustellen, müssen die Aufsichtsbehörden des outsourcenden Versicherungs- oder…
Es sollte EbAV erlaubt sein, alle Tätigkeiten einschließlich Schlüsselfunktionen ganz oder teilweise in ihrem Namen handelnden Dienstleistern zu übertragen. Im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.