Erwägungsgrund 97 JI-RL
Diese Richtlinie lässt die Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie nach Maßgabe der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.