Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde möglichst eng gefasst, denn: Sie beschränkt die Speicherfrist für die PNR-Daten bei den PNR-Zentralstellen auf maximal fünf Jahre, nach deren Ablauf die Daten gelöscht werden sollten; sie sieht vor, dass die Daten nach einer ersten Frist von sechs Monaten durch Unkenntlichmachung von Datenelementen depersonalisiert werden, und sie untersagt die Erhebung und Verwendung von sensiblen Daten. Um einen wirksamen und weitreichenden Datenschutz zu gewährleisten, haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass eine unabhängige nationale Kontrollstelle und insbesondere ein Datenschutzbeauftragter eine Beratungs- und Kontrollfunktion in Bezug auf die Art und Weise der Verarbeitung der PNR-Daten ausübt. Jede Verarbeitung von PNR-Daten sollte zum Zwecke der Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit, zur Selbstkontrolle sowie zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Daten und der Sicherheit der Datenverarbeitung protokolliert oder dokumentiert werden. Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Fluggäste klar und präzise über die Erhebung von PNR-Daten und ihre Rechte informiert werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die von den Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstelle übermittelten PNR-Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren ab…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die PNR-Zentralstelle mindestens über folgende Verarbeitungsvorgänge Aufzeichnungen führt: Erhebung, Abfrage,…
Der Zeitraum, für den die PNR-Daten vorgehalten werden sollen, sollte so lang sein, wie dies für den mit ihnen verfolgten Zweck der Verhütung, Aufdeckung,…
Soweit es um das Recht von Fluggästen auf Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geht, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass…
Wurden bestimmte PNR-Daten zur Verwendung für konkrete Ermittlungs- und Strafverfolgungszwecke an eine zuständige Behörde übermittelt, so sollte sich die Frist…
Aufgrund der sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht unterschiedlichen nationalen Bestimmungen zur geregelten Verarbeitung von personenbezogenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.