Erwägungsgrund 17 32025R0013
Um die Lesbarkeit der PNR-Daten durch die PNR-Zentralstellen und das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer PNR-Systeme zu gewährleisten, sollten die digitalen Nachrichten einer Fluggesellschaft, die einen oder mehrere Fluggastdatensätze enthalten (im Folgenden „PNR-Datensätze“), von den Fluggesellschaften übermittelt und vom Router hinsichtlich sowohl des Inhalts als auch der Struktur in einem standardisierten Format mittels standardisierter Datenfelder oder -codes übertragen werden. Bevor der Router in Bezug auf sonstige PNR-Daten seinen Betrieb aufnimmt, sollte mit den Tests, die von eu-LISA durchzuführen sind, sichergestellt werden, dass der Router über die erforderliche Fähigkeit, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit verfügt, um für eine solche Standardisierung zu sorgen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die erforderlichen Schritte unternehmen, um die bestehenden Durchführungsvorschriften, die gemäß Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2016/681 erlassen wurden und gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate enthalten, zu überarbeiten. Eine solche Überarbeitung sollte in enger Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten erfolgen, um deren Fachwissen zu nutzen und sicherzustellen, dass die bewährten Verfahren, die sie bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 auf nationaler Ebene ausgearbeitet haben, auf EU-Ebene für die Funktionsweise des Routers berücksichtigt werden. Die API-PNR-Kontaktgruppe sollte eine solche Überarbeitung unterstützen.