Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Person sind und die sich in Polizeigewahrsam befinden, von Erwachsenen getrennt untergebracht werden, es sei denn, dem Kindeswohl entspricht etwas anderes oder es ist in Ausnahmefällen in der Praxis nicht möglich, die Trennung vorzunehmen, sofern die Weise, in der Kinder zusammen mit Erwachsenen untergebracht sind, als mit dem Kindeswohl vereinbar angesehen wird. So sollte es beispielsweise in dünn besiedelten Gebieten ausnahmsweise möglich sein, Kinder mit Erwachsenen im Polizeigewahrsam unterzubringen, es sei denn, dies widerspräche dem Kindeswohl. In diesen Situationen sollte von den zuständigen Behörden besondere Aufmerksamkeit verlangt werden, um die körperliche Unversehrtheit und das Wohlbefinden des Kindes zu schützen.
Die Mitgliedstaaten stellen auch sicher, dass Kinder, die sich in Polizeigewahrsam befinden, von Erwachsenen getrennt untergebracht werden, es sei denn:
Kinder sind in einer besonders schutzbedürftigen Lage, wenn ihnen die Freiheit entzogen ist. Angesichts der möglichen Risiken für ihre körperliche, geistige und…
Werden Kinder inhaftiert, sollten besondere Schutzmaßnahmen zu ihren Gunsten ergriffen werden. Insbesondere sollten sie im Einklang mit Artikel 37 Buchstabe c…
Es sollte möglich sein, Kinder mit jungen Erwachsenen zu inhaftieren, es sei denn, dies widerspricht dem Kindeswohl. Es obliegt den Mitgliedstaaten festzulegen,…
Sofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, von der Verpflichtung, Unterstützung durch einen…
Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um das Potenzial für ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.