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Um die Attraktivität der Union für Drittstaatsangehörige, die eine Forschungstätigkeit in der Union aufnehmen möchten, zu erhöhen, sollten ihre Familienangehörigen gemäß der Definition in der Richtlinie 2003/86/EG des Rates diese begleiten dürfen und in den Genuss der Bestimmungen über die Mobilität innerhalb der EU kommen. Diese Familienmitglieder sollten Zugang zum Arbeitsmarkt des ersten Mitgliedstaats und, im Rahmen einer langfristigen Mobilität, auch des zweiten Mitgliedstaats erhalten, außer bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, etwa einer besonders hohen Arbeitslosigkeit, wobei die Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten weiterhin die Möglichkeit haben sollten, eine Prüfung durchzuführen, die nachweist, dass eine Stelle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften besetzt werden kann. Abgesehen von den in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmeregelungen sollten alle Bestimmungen der Richtlinie 2003/86/EG, einschließlich der Gründe für die Ablehnung oder Entziehung der Zulassung oder die Verweigerung der Verlängerung, gelten. Familienangehörigen kann somit die Aufenthaltserlaubnis entzogen oder ihre Verlängerung verweigert werden, wenn der Aufenthaltstitel des Forschers, den sie begleiten, erlischt und sie nicht über ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verfügen.
Abweichend von Artikel 14 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/86/EG sehen der erste Mitgliedstaat oder — im Fall einer langfristigen Mobilität — die zweiten…
Mit dieser Richtlinie soll die Mobilität von Forschern und Studenten innerhalb der Union erleichtert werden, indem u. a. der Verwaltungsaufwand, der mit der…
Wenn der zweite Mitgliedstaat das in Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b genannte Verfahren anwendet, muss der Forscher oder der Familienangehörige des Forschers…
Die Maßnahmen und Bestimmungen der Union im Bereich Zuwanderung und die Maßnahmen und Programme der Union zur Förderung der Mobilität von Forschern und…
Wenn ein Forscher im Einklang mit Artikel 28 oder 29 in einen zweiten Mitgliedstaat umzieht, sind Familienangehörige, die über eine gemäß Artikel 26 erteilte…
Damit Forscher zu Forschungszwecken problemlos von einer Forschungseinrichtung zu einer anderen wechseln können, sollten sie sich im Rahmen ihrer kurzfristigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.