Erwägungsgrund 1 32016L0801
Die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates müssen in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung dieser Richtlinien.
Die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates müssen in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine Neufassung dieser Richtlinien.