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In Bezug auf die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen zu Forschungszwecken muss der Antragsteller zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen des Artikels 7 eine Aufnahmevereinbarung oder, falls dies im nationalen Recht vorgesehen ist, einen Vertrag im Einklang mit Artikel 10 vorlegen.
Die Mitgliedstaaten können nach ihrem nationalen Recht eine schriftliche Zusage der Forschungseinrichtung verlangen, in der sich diese Forschungseinrichtung verpflichtet, in den Fällen, in denen der Forscher illegal im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleibt, die aus öffentlichen Mitteln bestrittenen Kosten seines Aufenthalts und seiner Rückführung zu erstatten. Die finanzielle Haftung der Forschungseinrichtung endet spätestens sechs Monate nach dem Ende der Aufnahmevereinbarung. Wird das Aufenthaltsrecht des Forschers im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 25 verlängert, ist die Haftung der Forschungseinrichtung gemäß Unterabsatz 1 dieses Absatzes bis zum Beginn der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zu Zwecken der Arbeitssuche oder der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit befristet.
Ein Mitgliedstaat, der ein Zulassungsverfahren für Forschungseinrichtungen nach Artikel 9 eingeführt hat, befreit Antragsteller von der Pflicht, eine oder mehrere der in Absatz 2 dieses Artikels oder unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben c, d oder e oder Artikel 7 Absatz 2 genannten Dokumente oder Nachweise vorzulegen, wenn die Drittstaatsangehörigen von einer zugelassenen Forschungseinrichtung aufgenommen werden.
Angaben zum beabsichtigten Aufenthalt zum Zweck der Forschung in einem oder mehreren weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Anwendungsbereich der…
Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auch gegenüber der für ihre Anerkennung zuständigen Stelle allgemein für sämtliche…
die Zusage der Forschungseinrichtung, dass sie den Drittstaatsangehörigen aufnimmt, so dass dieser die Forschungstätigkeit abschließen kann;
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen, die diese zur Ausübung einer Forschungstätigkeit beantragen, soll durch ein Zulassungsverfahren erleichtert werden,…
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen oder beide, die Forscher aus einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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