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In den Berichten über die Anwendung der Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG wurden einige Unzulänglichkeiten vor allem in Bezug auf die Zulassungsbedingungen, Rechte und Verfahrensgarantien, den Zugang von Studenten zum Arbeitsmarkt während ihres Studiums sowie die Bestimmungen über die Mobilität innerhalb der EU festgestellt. Darüber hinaus wurden spezielle Verbesserungen im Hinblick auf die fakultativen Gruppen von Drittstaatsangehörigen als notwendig erachtet. In darauf folgenden umfassenden Konsultationen wurde zudem betont, dass für Forscher und Studenten erleichterte Möglichkeiten zur Arbeitssuche und für Au-pair-Kräfte, die nicht unter die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG fallen, bessere Schutzmaßnahmen eingeführt werden müssen.
Die angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die unter diese Richtlinie fallen, sollte im Einklang mit Artikel 79 AEUV sichergestellt werden. Forscher…
Um die Attraktivität der Union für Drittstaatsangehörige, die eine Forschungstätigkeit in der Union aufnehmen möchten, zu erhöhen, sollten ihre…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf Schüler, Freiwillige, die an einem anderen als dem Europäischen…
Die Gleichbehandlung, die Forschern und Studenten sowie Praktikanten, Freiwilligen und Au-pair-Kräften gewährt wird, sofern sie in dem betreffenden…
Mit dieser Richtlinie sollen weder die Zulassung und der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Beschäftigungszwecken geregelt noch das nationale Recht oder…
Bestehen Zweifel an den Antragsgründen, sollten die Mitgliedstaaten angemessene Prüfungen durchführen oder Nachweise verlangen können, um im Einzelfall die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.