Erwägungsgrund 15 32016L0802
Bevor ein Mitgliedstaat neue und verstärkte Schutzmaßnahmen einführt, sollte er die Kommission über die entsprechenden Entwürfe gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates unterrichten.
Bevor ein Mitgliedstaat neue und verstärkte Schutzmaßnahmen einführt, sollte er die Kommission über die entsprechenden Entwürfe gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates unterrichten.