Erwägungsgrund 3 32016L0882
Als Voraussetzung für diese Ausnahme sollten ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die betreffenden Triebfahrzeugführer und die Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers bei Normalbetrieb, gestörtem Betrieb und in Notsituationen miteinander kommunizieren können, um negative Folgen für die Sicherheit des Eisenbahnsystems zu vermeiden.