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Es ist daher erforderlich, unnötige sprachliche Anforderungen in den Abschnitten zwischen den Grenzen und den grenznahen, für den grenzüberschreitenden Verkehr bestimmten Bahnhöfen zu verringern, weshalb die betreffenden Triebfahrzeugführer von der Anforderung hinsichtlich der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 ausgenommen werden sollten.
Bestimmte Anforderungen in Anhang VI der Richtlinie 2007/59/EG, wonach Triebfahrzeugführer Sprachkenntnisse auf dem Niveau „B1“ aufweisen müssen, sind in…
Triebfahrzeugführer von Zügen, die von einem Eisenbahnunternehmen in Abschnitten zwischen den Grenzen und den grenznahen, für den grenzüberschreitenden Verkehr…
In Anhang VI der Richtlinie 2007/59/EG erhält Nummer 8 folgende Fassung: 1. Triebfahrzeugführer, die sich mit dem Infrastrukturbetreiber über kritische…
Aus Gründen der Kostenwirksamkeit könnte es sich als zweckmäßig erweisen, Triebfahrzeugführer, die ausschließlich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats…
Für Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag nehmen, und vor allem für Eisenbahnunternehmen, die…
Es sollten jedenfalls die Anforderungen an das Mindestalter für Triebfahrzeugführer, die physische und arbeitspsychologische Eignung des Bewerbers, seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.