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Die Anwendung der Richtlinie 2002/92/EG hat gezeigt, dass eine Reihe von Vorschriften hinsichtlich des Zugangs zur Ausübung der Versicherungsvertriebstätigkeit präzisiert werden müssen und dass im Interesse des Verbraucherschutzes eine Erweiterung des Geltungsbereichs der genannten Richtlinie auf jede Art des Vertriebs von Versicherungsprodukten erforderlich ist. Versicherungsunternehmen, die Versicherungsprodukte direkt vertreiben, sollten auf ähnlicher Grundlage in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden wie Versicherungsagenten und -makler.
Damit unabhängig vom Vertriebskanal, über den Kunden ein Versicherungsprodukt erwerben — also direkt von einem Versicherungsunternehmen oder indirekt über einen…
In dieser Richtlinie sollten die Mindestinformationspflichten der Versicherungsvertreiber gegenüber den Kunden festgelegt werden. Ein Mitgliedstaat sollte die…
Die derzeitigen und jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben verdeutlicht, wie wichtig ein wirksamer Verbraucherschutz in allen Finanzbereichen ist. Es…
Um die Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, allgemeine Grundsätze und Kundeninformationen sowie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Vergütung von…
Vermittler gehen oft auch anderen Geschäftstätigkeiten als nur der Kreditvermittlung nach, insbesondere der Vermittlung von Versicherungen oder der Erbringung…
Versicherungsprodukte können von verschiedenen Kategorien von Personen oder Einrichtungen wie Versicherungsagenten, Versicherungsmaklern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.