Art. 2 Nr. 7 32025L0025RICHTLINIE (EU) 2025/25 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 13 erhält folgende Fassung: Anwendungsbereich Die in diesem Abschnitt und in Abschnitt 1A vorgeschriebenen Maßnahmen der Koordinierung gelten für die…
Art. 1 Nr. 3 32019L1151RICHTLINIE (EU) 2019/1151 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 13 erhält folgende Fassung: Anwendungsbereich Die in diesem Abschnitt und in Abschnitt 1A vorgeschriebenen Maßnahmen der Koordinierung gelten für die…
Art. 44 Abs. 1 32017L1132Allgemeine Bestimmungen
Die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Maßnahmen der Koordinierung gelten für die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die in Anhang I…
Art. 13g Abs. 4 32017L1132Online-Gründung von Gesellschaften
Die in Absatz 2 genannten Vorschriften können zudem insbesondere Folgendes umfassen:
Art. 28 32017L1132Maßregeln
Die Mitgliedstaaten drohen geeignete Maßregeln zumindest für den Fall an,