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Bei den von dieser Richtlinie vorgesehenen Straftaten muss für sämtliche Tatbestandsmerkmale das Vorsatzerfordernis gelten. Der vorsätzliche Charakter einer Handlung oder Unterlassung kann aus den objektiven Tatumständen geschlossen werden. Straftaten, die keinen Vorsatz voraussetzen, werden von dieser Richtlinie nicht erfasst.
Bei den von dieser Richtlinie genannten Straftaten gilt für sämtliche Tatbestandsmerkmale das Vorsatzerfordernis im Einklang mit dem nationalen Recht. Es ist…
Was die von dieser Richtlinie erfassten Straftaten betrifft, so muss für sämtliche Elemente dieser Straftaten Vorsatz gegeben sein. Der vorsätzliche Charakter…
In Bezug auf alle in dieser Richtlinie festgelegten Tatbestandsmerkmale sollte Vorsatz vorliegen.
Die Umsetzung der nach dieser Richtlinie erlassenen strafrechtlichen Maßnahmen sollte im Hinblick auf die rechtmäßigen und in einer demokratischen Gesellschaft…
Diese Richtlinie gilt für Schutzmaßnahmen in Strafsachen und erstreckt sich somit nicht auf Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Für die Vollstreckbarkeit einer…
Diese Richtlinie berührt nicht die ordnungsgemäße und wirksame Anwendung disziplinarrechtlicher Maßnahmen oder von Sanktionen, die nicht strafrechtlicher Art…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.