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Die in dieser Richtlinie vorgesehene Ausnahme sollte es befugten Stellen erlauben, Vervielfältigungsstücke der unter diese Richtlinie fallenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände in barrierefreien Formaten zu erstellen und online wie offline in der Union zu verbreiten. Mit dieser Richtlinie sollten befugte Stellen nicht verpflichtet werden, solche Vervielfältigungsstücke zu erstellen und zu verbreiten.
Die in dieser Richtlinie festgelegten zulässigen Nutzungsformen sollten das Erstellen von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format entweder durch…
Die in dieser Richtlinie vorgesehene verbindliche Ausnahme sollte das Vervielfältigungsrecht insoweit beschränken, als sie jede Handlung erlauben sollte, die…
Um die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zu verbessern und die nicht genehmigte Verbreitung von Werken oder sonstigen…
Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format, die in einem Mitgliedstaat erstellt werden, sollten in allen Mitgliedstaaten erhältlich sein, um ihre…
Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format nur an begünstigte Personen oder andere befugte Stellen verbreitet oder ihnen übermittelt oder zugänglich…
Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format nur an begünstigte Personen oder andere befugte Stellen verbreitet, oder ihnen übermittelt oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.