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Die in dieser Richtlinie festgelegten zulässigen Nutzungsformen sollten das Erstellen von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format entweder durch begünstigte Personen oder durch deren Bedürfnissen dienende befugte Stellen einschließen — gleichgültig ob diese befugten Stellen öffentliche oder private Organisationen sind, insbesondere Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen —, die Personen mit einer Lesebehinderung Dienste als eine ihrer Kerntätigkeiten, institutionellen Verpflichtungen oder als eine ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben anbieten. Die in dieser Richtlinie festgelegten Nutzungsformen sollten auch das Erstellen von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zur ausschließlichen Nutzung durch begünstigte Personen einschließen, wenn das durch eine natürliche Person erfolgt, die im Namen einer begünstigten Person handelt oder der begünstigten Person beim Erstellen derartiger Vervielfältigungsstücke Hilfestellung leistet. Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format sollten nur von Werken und sonstigen Schutzgegenständen erstellt werden, zu denen begünstigte Personen und befugte Stellen rechtmäßigen Zugang haben. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass jede Vertragsbestimmung, durch die die Anwendung der Ausnahme in irgendeiner Weise verhindert oder beschränkt werden soll, rechtlich unwirksam ist.
Die in dieser Richtlinie vorgesehene Ausnahme sollte es befugten Stellen erlauben, Vervielfältigungsstücke der unter diese Richtlinie fallenden Werke und…
Die in dieser Richtlinie vorgesehene verbindliche Ausnahme sollte das Vervielfältigungsrecht insoweit beschränken, als sie jede Handlung erlauben sollte, die…
Um die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zu verbessern und die nicht genehmigte Verbreitung von Werken oder sonstigen…
Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format nur an begünstigte Personen oder andere befugte Stellen verbreitet oder ihnen übermittelt oder zugänglich…
Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format nur an begünstigte Personen oder andere befugte Stellen verbreitet, oder ihnen übermittelt oder…
Ebenso sollte diese Verordnung die Einfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format, die in Übereinstimmung mit der Umsetzung des Vertrags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.