Erwägungsgrund 5 32017R1563
Die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt auf eine harmonisierte Umsetzung der Verpflichtungen ab, denen die Union aufgrund des Vertrags von Marrakesch nachkommen muss, um für begünstigte Personen in allen Mitgliedstaaten der Union die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format und den Verkehr solcher Vervielfältigungsstücke im Binnenmarkt zu verbessern, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine verbindliche Ausnahme von bestimmten, durch Unionsrecht harmonisierten Rechten einzuführen. Diese Verordnung zielt auf die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag von Marrakesch über Regelungen für die Aus- und Einfuhr von — nicht kommerziellen Zwecken dienenden — Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zugunsten begünstigter Personen zwischen der Union und Drittländern, die Vertragsparteien des Vertrags von Marrakesch sind, sowie auf die Festlegung einheitlicher Bedingungen für eine solche Ein- und Ausfuhr im Rahmen des durch die Richtlinien 2001/29/EG und (EU) 2017/1564 harmonisierten Bereichs ab, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt einheitlich angewandt werden und die Harmonisierung der in diesen Richtlinien geschaffenen ausschließlichen Rechte und Ausnahmen nicht gefährden.