Erwägungsgrund 1 32017L2102
Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten enthält ein Erfordernis, wonach die Kommission zu überprüfen hat, ob der Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die darin genannten Elektro- und Elektronikgeräte abgeändert werden muss, und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag über zusätzliche Ausschlüsse für Elektro- und Elektronikgeräte vorzulegen hat.