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Um beim Abbau von Hemmnissen für die Mobilität der Arbeitskräfte und bei der Vereinfachung der Rechtsrahmen für Berufsqualifikationen in Europa Fortschritte zu erzielen, können alle Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die in einem Drittland auf der Grundlage von mit der vorliegenden Richtlinie übereinstimmenden Anforderungen ausgestellt werden, vorbehaltlich einer Bewertung durch die Kommission und sofern das betreffende Drittland gemäß dieser Richtlinie ausgestellte Urkunden anerkennt, auf allen Wasserstraßen der Union anerkannt werden.
Bis zum Inkrafttreten von Abkommen zwischen der Union und Drittländern über die gegenseitige Anerkennung der Schiffszeugnisse können die zuständigen Behörden…
Alle Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die gemäß der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein, deren Anforderungen mit denen…
Zwecks Förderung der unionsweiten Mobilität von Personen, die am Betrieb von Fahrzeugen beteiligt sind, und in Anbetracht der Tatsache, dass für alle…
In Anbetracht der seit 2003 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die zur Gründung des…
Bis zum 17. Januar 2032 können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer nationalen Anforderungen oder ihrer internationalen Übereinkünfte, die vor dem 16.…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.