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Zwecks Förderung der unionsweiten Mobilität von Personen, die am Betrieb von Fahrzeugen beteiligt sind, und in Anbetracht der Tatsache, dass für alle Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die im Einklang mit dieser Richtlinie ausgestellt werden, verbindliche Mindeststandards gemäß harmonisierten Kriterien gelten sollten, sollten die Mitgliedstaaten Berufsqualifikationen, die gemäß dieser Richtlinie nachgewiesen sind, anerkennen. Jeder Inhaber des entsprechenden Befähigungszeugnisses sollte damit seinen Beruf auf allen Binnenwasserstraßen der Union ausüben können.
Um beim Abbau von Hemmnissen für die Mobilität der Arbeitskräfte und bei der Vereinfachung der Rechtsrahmen für Berufsqualifikationen in Europa Fortschritte zu…
In Anbetracht der seit 2003 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die zur Gründung des…
Alle in den Artikeln 4 und 5 genannten Unionsbefähigungszeugnisse sowie alle in Artikel 22 genannten Schifferdienstbücher oder Bordbücher, die von den…
In einigen Mitgliedstaaten ist die Binnenschifffahrt eine beschränkte Aktivität, die nur in geografisch abgegrenzten Gebieten oder jahreszeitlich auf…
In Fällen, in denen Mitgliedstaaten eine Ausnahme von der Verpflichtung des Mitführens eines Unionsbefähigungszeugnisses gewähren, sollten sie…
In dieser Richtlinie werden die Voraussetzungen und Verfahren für die Ausstellung von Zeugnissen über die Qualifikation von Personen, die an dem Betrieb eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.