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In Bezug auf Chrom VI kann ein Grenzwert von 0,005 mg/m3 unangemessen und in einigen Sektoren kurzfristig schwer einzuhalten sein. Deshalb sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden, in dem ein Grenzwert von 0,010 mg/m3 gilt. Für die spezifische Situation, dass die Arbeitstätigkeit Schweiß- oder Plasmascheidearbeiten oder ähnliche raucherzeugende Arbeitsverfahren beinhaltet, sollte während dieses Übergangszeitraums ein Grenzwert von 0,025 mg/m3 und danach der allgemeine Grenzwert von 0,005 mg/m3 gelten.
In der Richtlinie 2009/48/EG wird ein Grenzwert für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien wie Farben auf Spielzeugen, harten und weichen Polymeren,…
Unter diesen Umständen empfahl die Untergruppe „Chemikalien“ der von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug auf…
Für Chrom VI ist eine Konzentration von 0,10 mg/l in der Stichprobe einzuhalten.
Ausgehend von 10 % der praktisch sicheren Dosis, multipliziert mit dem auf 7,5 kg geschätzten Durchschnittsgewicht eines Kindes unter drei Jahren, dividiert…
In Erwägungsgrund 22 der Richtlinie 2009/48/EG wird außerdem empfohlen, die Grenzwerte für Chrom VI und andere besonders toxische chemische Stoffe auf die…
Bei Beryllium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,0002 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.