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Damit die Sicherheit und die entsprechende Versorgung der Arbeitnehmer gewährleistet werden können, müssen die Mitgliedstaaten bei den Arbeitgebern geeignete und kohärente Daten erheben. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission für ihre Berichte über die Durchführung der Richtlinie 2004/37/EG Daten zur Verfügung stellen. Die Kommission fördert bereits bewährte Datenerhebungsverfahren in den Mitgliedstaaten und sollte gegebenenfalls weitere Verbesserungen für die Datenerhebung gemäß der Richtlinie 2004/37/EG vorschlagen.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die Daten, die in den unter die Absätze 1 und 2 fallenden Bereichen von ihnen erhoben werden, an…
Um überprüfen zu können, ob die Mitgliedstaaten die Tätigkeiten im Bereich der Datenerhebung durchführen, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission in einem…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Um Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 volle Wirkung zu verleihen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Verfahren und…
Um eine reibungslose Verwaltung dieser Regelung sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission die nötigen statistischen…
Um die Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern, teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die einschlägigen Daten in Bezug auf die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.