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Da der Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition in seinen Empfehlungen darauf hinweist, dass die Überwachung der Exposition anhand empfohlener Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischer Grenzwerte möglich ist, sind die Arbeitgeber nach der Richtlinie 2004/37/EG gehalten, vorhandene geeignete Verfahren zur Messung der Expositionswerte für Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz anzuwenden. Damit die in jener Richtlinie festgelegten Pflichten gestärkt und ein ähnlicher und hochwertiger Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sowie gleiche Ausgangsbedingungen in der gesamten Union gewährleistet werden können, ist es wichtig, die Gleichwertigkeit der Verfahren zur Messung der Konzentration von Karzinogenen und Mutagenen in der Luft im Vergleich zu den Grenzwerten nach der Richtlinie 2004/37/EG zu verbessern.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil des Risikomanagements gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Als Höchstgrenzen für die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber einigen Karzinogenen oder Mutagenen gelten Grenzwerte, die gemäß der Richtlinie 2004/37/EG…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte sollten erforderlichenfalls auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich neuer…
Bei den meisten Karzinogenen und Mutagenen ist es wissenschaftlich nicht möglich, Grenzen zu ermitteln, unterhalb deren bei der Exposition keine schädlichen…
Die Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2004/37/EG, die mit dieser Richtlinie vorgenommen werden, ist ein erster Schritt in einem längerfristigen Prozess…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.