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Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen um die Verhütung und Bekämpfung der zu terroristischen Aktivitäten führenden Radikalisierung fortführen, indem sie Informationen über nationale Präventionsstrategien und die dabei gesammelten Erfahrungen austauschen und diese nationalen Präventionsstrategien umsetzen oder gegebenenfalls aktualisieren, wobei sie aufbauend auf ihren eigenen Erfahrungen ihren eigenen Bedürfnissen, Zielen und Kapazitäten Rechnung tragen. Die Kommission sollte gegebenenfalls die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Ausarbeitung von Präventionsstrategien unterstützen.
Die Mitgliedstaaten sollten je nach dem einschlägigen Bedarf und den besonderen Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat die Fachkreise — einschließlich der Partner…
Wie in der überarbeiteten Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus aus dem Jahr 2014 und den Schlussfolgerungen des…
Zum Zweck des Austauschs von Informationen über bewährte Verfahren sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Austausch…
Die Kommission muss geeignete Initiativen ergreifen, durch die ihre Sicherheitskultur gefördert und gestärkt, Sicherheit wirksamer gewährleistet, die…
Im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung wird der strategische Rahmen der Maßnahmen der Union durch die Strategie der Europäischen Union zur…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass alle Opfer des Terrorismus Zugang zu Informationen über Opferrechte, verfügbare Unterstützungsdienste und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.