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Angesichts der Entwicklung der Mittel zur Verbreitung von Inhalten über elektronische Kommunikationsnetze ist es wichtig, die Allgemeinheit vor der Aufstachelung zu Terrorismus zu schützen. Aus diesem Grund sollte durch die Richtlinie 2010/13/EU sichergestellt werden, dass audiovisuelle Mediendienste keine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat enthalten. Um ein kohärentes Vorgehen und Rechtssicherheit für die Unternehmen und die Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollte der Begriff „öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates verstanden werden.
keine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2017/541 enthalten.
die Allgemeinheit vor Sendungen, nutzergenerierten Videos und audiovisueller kommerzieller Kommunikation mit Inhalten zu schützen, deren Verbreitung gemäß…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das öffentliche Verbreiten oder sonstige öffentliche Zugänglichmachen einer…
die Allgemeinheit vor Sendungen, nutzergenerierten Videos und audiovisueller kommerzieller Kommunikation mit Inhalten zu schützen, deren Verbreitung gemäß…
Die Entfernung von Online-Inhalten, die eine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat darstellen — oder, falls diese nicht…
Ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus im Internet besteht darin, Online-Inhalte, die eine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.