Erwägungsgrund 5 32017L0541
In seiner Resolution 2178 (2014) hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seine Besorgnis über die zunehmende Bedrohung, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgeht, zum Ausdruck gebracht und alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, sicherzustellen, dass die mit diesem Phänomen zusammenhängenden Straftaten nach ihrem nationalen Recht strafbar sind. Der Europarat hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2015 das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus angenommen.