Erwägungsgrund 21 32017L0541
Damit die Ermittlungen bei und die Verfolgung von terroristischen Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten erfolgreich durchgeführt werden können, sollten die für die Ermittlung oder Verfolgung dieser Straftaten verantwortlichen Personen die Möglichkeit haben, wirksame Ermittlungsinstrumente einzusetzen, wie sie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder sonstiger schwerer Straftaten verwendet werden. Der Einsatz dieser Instrumente im Einklang mit dem nationalen Recht sollte gezielt erfolgen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Art und Schwere der untersuchten Straftaten Rechnung tragen und sollte das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten achten. Falls angezeigt, sollten diese Instrumente beispielsweise die Durchsuchung jeglichen persönlichen Eigentums, die Überwachung des Kommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, die Aufnahme und Aufbewahrung von Tonaufnahmen in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen oder an privaten oder öffentlichen Orten sowie Aufnahmen von Bildmaterial von Personen in öffentlichen Fahrzeugen und an öffentlichen Orten sowie Finanzermittlungen umfassen.