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Die Flexibilität der Funkfrequenzverwaltung und des Zugangs zu Funkfrequenzen wurde durch technologie- und diensteneutrale Genehmigungen gewährleistet, um es den Funkfrequenznutzern zu ermöglichen, die besten Technologien und Dienste auszuwählen, die in den Funkfrequenzbändern genutzt werden, die im Einklang mit dem Unionsrecht als für elektronische Kommunikationsdienste nach den jeweiligen nationalen Frequenzbereichsnutzungsplänen verfügbar erklärt wurden (im Folgenden „Grundsatz der Technologieneutralität und der Dienstneutralität“). Die verwaltungsmäßige Festlegung von Technologien und Diensten sollte nur vorgenommen werden, wenn Ziele von allgemeinem Interesse in Frage stehen, und klar begründet sowie Gegenstand einer regelmäßigen Überprüfung sein.
Unbeschadet des Unterabsatzes 2 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Arten der für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste…
Beschränkungen des Grundsatzes der Technologieneutralität sollten angemessen und durch die Notwendigkeit einer Vermeidung funktechnischer Störungen begründet…
Die Anforderung, den Grundsatz der Technologieneutralität und der Dienstneutralität bei der Erteilung von Nutzungsrechten zu respektieren in Verbindung mit der…
Da die Zuweisung von Funkfrequenzen für bestimmte Technologien oder Dienste eine Abweichung von den Grundsätzen der Technologie- und Dienstneutralität darstellt…
Funkfrequenzen sind als knappe öffentliche Ressource anzusehen, die einen bedeutenden Wert für die Gesellschaft und den Markt hat. Sie sind eine wesentliche…
Ist die Nachfrage nach einem Funkfrequenzband größer als das verfügbare Angebot und beschließt ein Mitgliedstaat in der Folge, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.