Erwägungsgrund 48 32018L1972
Die mit einer Allgemeingenehmigung verbundenen Rechte und Pflichten eines Unternehmens müssen ausdrücklich in diese Genehmigung eingeschlossen werden, damit in der ganzen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten und grenzüberschreitende Verhandlungen über die Zusammenschaltung öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze erleichtert werden.