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Die Übertragung von Funkfrequenznutzungsrechten kann ein wirksames Mittel zur Steigerung der effizienten Frequenznutzung sein. Aus Gründen der Flexibilität und Effizienz sowie um die Bewertung der Funkfrequenzen durch den Markt zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten den Frequenznutzern grundsätzlich erlauben, ihre Funkfrequenznutzungsrechte mittels eines einfachen Verfahrens unter Überwachung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden an Dritte zu übertragen oder zu vermieten, wobei die an derartige Rechte geknüpften Bedingungen und die Wettbewerbsregeln zu beachten sind. Um ein solches Übertragen oder Vermieten zu erleichtern, sofern den technischen Umsetzungsmaßnahmen gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG entsprochen wird, sollten die Mitgliedstaaten auch Anträge auf Aufteilung oder Aufschlüsselung der Funkfrequenznutzungsrechte und Überprüfung der Nutzungsbedingungen berücksichtigen.
Die Mitgliedstaaten gestatten die Übertragung oder Vermietung von Frequenznutzungsrechten, sofern die ursprünglich an diese Nutzungsrechte geknüpften…
Ist die Nachfrage nach einem Funkfrequenzband größer als das verfügbare Angebot und beschließt ein Mitgliedstaat in der Folge, dass die…
Mit der steigenden Funkfrequenznachfrage sowie verschiedenen neuen Anwendungen und Technologien, die eine größere Flexibilität bei Funkfrequenzzugang und…
Bei der Gewährung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen oder für Nummerierungsressourcen oder von Rechten zur Installation von Einrichtungen sollten die…
Die optimale Nutzung von Funkfrequenzressourcen hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Netze und zugehöriger Einrichtungen ab. In dieser Hinsicht sollten die…
Entgelte, die Unternehmen für Funkfrequenznutzungsrechte auferlegt werden, können sich auf die Entscheidung auswirken, ob solche Rechte beantragt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.