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Maßnahmen, die speziell zur Wettbewerbsförderung bei der Erteilung oder Verlängerung von Funkfrequenznutzungsrechten ergriffen werden, sollten von den nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden beschlossen werden, die über die erforderlichen Kenntnisse der Wirtschaft, Technik und des Marktes verfügen. Bedingungen für die Funkfrequenzzuteilung können die Wettbewerbssituation in Märkten für die elektronische Kommunikation sowie die Eintrittsbedingungen beeinflussen. Begrenzter Zugang zu Funkfrequenzen kann, insbesondere bei Funkfrequenzknappheit, den Markteintritt erschweren oder Investitionen, den Netzaufbau, die Bereitstellung neuer Dienste oder Anwendungen, Innovationen und den Wettbewerb behindern. Neue Nutzungsrechte, einschließlich jener, die durch Übertragung oder Vermietung erworben wurden, und die Einführung neuer, flexibler Kriterien für die Funkfrequenznutzung können außerdem den bestehenden Wettbewerb beeinflussen. Bei unangemessener Anwendung können bestimmte Bedingungen zur Förderung des Wettbewerbs andere Auswirkungen haben. So können beispielsweise Funkfrequenzobergrenzen und die Reservierung von Funkfrequenzen eine künstliche Knappheit erzeugen; Zugangsverpflichtungen auf der Vorleistungsebene können — sofern keine Marktmacht besteht — Geschäftsmodelle behindern, und Einschränkungen der Übertragung von Rechten können die Entwicklung von Sekundärmärkten hemmen. Daher ist eine einheitliche und objektive Wettbewerbsprüfung erforderlich und sollte konsequent angewendet werden, wenn solche Bedingungen auferlegt werden. Die Anwendung solcher Maßnahmen sollte daher auf einer eingehenden und objektiven Bewertung des Marktes und der entsprechenden Wettbewerbsbedingungen durch die nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden beruhen. Die nationalen zuständigen Behörden sollten jedoch stets dafür sorgen, dass die Funkfrequenzen tatsächlich und effizient genutzt werden, und verhindern, dass der Wettbewerb durch wettbewerbswidriges Horten verzerrt wird.
Bei der Erteilung, Änderung oder Verlängerung von Frequenznutzungsrechten durch die Mitgliedstaaten können ihre jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden oder…
Treffen die zuständigen Behörden eine Entscheidung gemäß Absatz 1, um die gemeinsame Funkfrequenznutzung zu fördern, so sorgen sie dafür, dass die Bedingungen…
Verknüpfen die zuständigen Behörden individuelle Funkfrequenznutzungsrechte mit Bedingungen, so können sie, insbesondere um eine effektive und effiziente…
Um zu verhindern, dass insbesondere durch wettbewerbswidriges Horten Hindernisse für den Markteintritt entstehen, sollten die an die Funkfrequenznutzungsrechte…
Bei der Entscheidung, ob bereits erteilte Nutzungsrechte für harmonisierte Funkfrequenzen verlängert werden, sollten die zuständigen Behörden dem Ausmaß…
Die gemeinsame Nutzung von Netzinfrastrukturen — und in einigen Fällen von Funkfrequenzen — kann eine wirksamere und effizientere Nutzung der Funkfrequenzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.